Die Initiative
Kantonale Volksinitiative
„JA zur Mundart im Kindergarten“
im Amtsblatt veröffentlicht am 22. August 2008
Die unterzeichnenden, im Kanton Zürich wohnhaften Stimmberechtigten stellen, gestützt auf Art. 23ff. der Kantonsverfassung vom 27. Feb. 2005 sowie das Gesetz über die politischen Rechte und die dazugehörige Verordnung, in Form des ausgearbeiteten Entwurfs folgendes Begehren:
§ 24 des Volksschulgesetzes wird wie folgt geändert:
Unterrichtssprache in den ersten beiden Jahren nach der Einschulung (Kindergartenstufe) ist grundsätzlich die Mundart, ab dem dritten Jahr (Primar- und Sekundarstufe) grundsätzlich die Standardsprache.
Begründung: Neu muss auch im Kindergarten in einem erheblichen Umfange Standardsprache gesprochen werden. Damit ein sinnvoller, altersgerechter Spracherwerb sichergestellt wird, soll nach den Vorstellungen der Initianten aber wie bisher im ersten Jahr kein Unterricht in Standardsprache erfolgen, und im zweiten Jahr nur in geringem Masse. So behält auch die Mundart, wichtiger Teil unserer Kultur und Identität, weiterhin den ihr gebührenden Platz im Bildungswesen. Und hier aufwachsende Kinder aus fremdsprachigem Milieu können sich dank der Mundart besser integrieren.